Mein Weg aus dem Übergewicht

Medizinischer Dienst (MDK)

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist das Zünglein an der Waage. Die Krankenkassen legen in 99% der Fälle die gestellten Anträge den Ärzten des MDKs zur Begutachtung vor. Denn nur dort sind qualifizierte Ärzte, die beurteilen können, ob eine Adipositasoperation in Frage kommt und notwendig ist. Ob man letztendlich mit deren Entscheidung einverstanden ist, sei dahin gestellt.

Es gibt zwei Wege der Entscheidung:
 

nach Aktenlage

Hierbei entscheidet der Arzt anhand der eingereichten Unterlagen. Sollte noch etwas unklar sein, werden jetzt entsprechende Unterlagen nachgefordert, die Sie dann noch nacschicken können.

Ist alles komplett und sind alle Vorraussetzungen erfüllt kann in einigen (leider sehr wenigen) Fällen sofort positiv entschieden werden. Bei mir war dies der Fall. Ebenso könnte auch abgelehnt werden, was aber selten ist, da der Patient i.d.R. die Chance bekommt persönlich vorzusprechen.
 

nach einem Besuch beim MDK

In den meisten Fällen wird der Antragsteller zum MDK zu einem Gespräch gebeten, um sich ein persönliches Bild zu machen. Viele haben davor gehörigen Respekt und sind sehr nervös (meiner Meinung nach zu recht, denn von dieser Entscheidung hängt viel ab).
 

Tipps für einen Besuch beim MDK:

  • seien Sie immer ehrlich
  • spielen Sie nicht den "sterbenden Schwan", das wird durchschaut
  • bereiten Sie sich gut vor in Hinblick auf den gewünschten Eingriff
  • nicht selten müssen Skizzen angefertigt werden, was denn bei dieser OP passiert
  • nehmen Sie Ihre Kopie des Antrages mit
  • falls Bücher vorhanden, auch mitnehmen, man soll sehen, dass Sie gut informiert sind
  • seien Sie freundlich und bestimmt, vermitteln Sie, dass Sie genau wissen was Sie tun und warum
  • hoffen Sie auf einen verständnisvollen und kompetenten Arzt
  • lassen Sie sich den Namen sagen und bedanken Sie sich für das Gespräch
  • meistens lässt sich schon jetzt eine Tendenz ableiten, wenn sie denn nicht direkt ausgesprochen wird



Die letztendliche Entscheidung trägt die Krankenkasse. Der MDK gibt nur seine Empfehlung kund. Meistens hält sich die Krankenkasse daran. Nur selten wird anders entschieden.

D.h. bei Ablehnung des MDKs trotzdem eine Zusage der Krankenkasse ist möglich aber sehr selten. Oder anders herum (was noch seltener ist) eine Absage seitens der Krankenkasse, obwohl der MDK dafür war.

Sollte eine Absage kommen, dann gehen Sie in den Widerspruch (siehe unter Widerspruch).



 

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